Hinweisgeber­schutzgesetz

Wir hören zu und sehen genau hinHinweisgeberschutz bei Peak One

Integres Verhalten ist seit der Gründung von Peak One ein zentraler Unternehmenswert für unsere Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur.

Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen stets im Einklang mit geltenden Gesetzen zu handeln, etwaige Verstöße zu verhindern oder unverzüglich abzustellen. Wichtigstes Kriterium ist es dabei, den Hinweisgebern die nötige Sicherheit zu garantieren und das Versprechen zu geben, eine Meldung ohne Bedenken von Benachteiligung vornehmen zu können.

Sollten Sie substanzielle Bedenken oder Kenntnis dahingehend haben, dass es im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Peak One zu Fehlverhalten oder Verstößen kommt, bitten wir Sie, uns dies unter einer der folgenden Möglichkeiten mitzuteilen:

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Mobil: 01520 609 5292
Mail: HinSchG@peak-one.de

Wir nehmen jede eingehende Meldung entgegen, bestätigen deren Eingang, werten diese aus, erörtert gegebenenfalls den Sachverhalt mit Hinweisgebenden und entscheiden in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen und/oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungs- und Ermittlungsschritte.

Wir behandeln Meldungen von internen Mitarbeitenden sowie von externen Dritten mit der größten Vertraulichkeit.